Rückmeldeplattform für „Soforthilfe Corona“ steht bis 16. Januar 2021 zur Verfügung

Das Wirtschaftsministerium appelliert dennoch an alle Empfängerinnen und Empfänger, ihre Rückmeldung möglichst zeitnah abzugeben. Die reguläre Frist endete am 19. Dezember 2021. Mit der „Soforthilfe Corona“ wurden Unternehmen und Selbstständige unterstützt, die sich im Frühjahr 2020 unmittelbar infolge der Coronavirus-Pandemie in einer existenzbedrohenden wirtschaftlichen Lage befanden. Die Fördermaßnahme endete regulär am 31. Mai 2020.

Mehr Informationen zum Thema finden Sie hier.

Quelle: Wirtschaft digital Baden-Württemberg
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