Unterstützung gesichert: Baden-Württemberg verlängert den „fiktiven Unternehmerlohn“

Beantragen können Betroffene die pauschalisierte, monatliche Unterstützung in Höhe von 1.000 Euro für die Monate Oktober bis Dezember 2021 in Kürze über die Plattform des Bundes www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de im Rahmen der Antragstellung auf Überbrückungshilfe III Plus. Wurde die Überbrückungshilfe III Plus bereits bewilligt, kann der fiktive Unternehmerlohn auch nachträglich über einen Änderungsantrag beantragt werden. 

Mehr Informationen dieser Fördermaßnahme finden Sie hier.

Quelle: Wirtschaft digital Baden-Württemberg
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