In einem Antrag geht es darum, die Gewährung der Mitarbeiterkapitalbeteiligung zu erleichtern und den Freibetrag auf 5.000 Euro zu erhöhen. Der Freibetrag soll in Zukunft auch greifen, wenn mehreren Mitarbeitenden eine Kapitalbeteiligung angeboten wird. Der zweite Antrag soll die Dry-Income-Problematik insofern lösen, dass Steuern und Sozialabgaben der Mitarbeitenden erst fällig werden sollen, wenn ihnen das Geld tatsächlich zur Verfügung steht. Diese Anträge sollen als Teil des Zukunftsfinanzierungsgesetzes dazu beitragen, die Situation für Start-ups zu verbessern und die Aufnahme von Eigenkapital und den Zugang zum Kapitalmarkt zu erleichtern. Über die Anträge wird im nächsten Schritt der Bundesrat entscheiden.
Quelle: Wirtschaft digital Baden-Württemberg