Fördergeld für ausbildende Kleinbetriebe in Baden-Württemberg

Um die Förderung in Anspruch zu nehmen, muss der Betrieb seinen Sitz in Baden-Württemberg und eine maximale Anzahl von neun Beschäftigten in Vollzeitäquivalenten haben. Zudem sind nur Ausbildungsverhältnisse förderfähig, die in dem Zeitraum vom 1. August 2021 bis zum 31. August 2022 starten, bzw. begonnen haben. Die Höhe der Förderung beträgt pauschal 3.500 Euro pro Ausbildungsvertrag und muss bis spätestens 31. Dezember 2022 bei der L-Bank in Karlsruhe beantragt werden. 

Die IHK Ulm und die Handelskammer Ulm halten nähere Informationen zum Förderprogramm bereit.

 

 

 

Quelle: Wirtschaft digital Baden-Württemberg
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